Schmiede pleite!
"Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 22/10
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Ömer C., 45772 Marl, handelnd unter Café Schmiede, Lipper Weg 13, 45770 Marl ist am 13.04.2010, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 22/10"
Warum und wieso? Dazu äußere ich keine Mutmaßungen, das kann sich jeder selber überlegen. Ich hoffe nur, dass die Schmiede nicht all zu lange dicht bleibt, wenn es denn so weit kommt und dann mit wahrscheinlich neuem Beistzer bald wieder öffnet. Einfach mal abwarten was kommt, der Blog bleibt dran! ;-)